Stand: März 2026 · Pool Fabrik – David Resl, Altmünster, Österreich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Pool Fabrik (Inhaber: David Resl, Altmünster, Österreich) gegenüber ihren Auftraggebern.
Diese AGB gelten für sämtliche Werkverträge, Dienstleistungsverträge und sonstigen Aufträge zwischen Pool Fabrik und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
Angebote von Pool Fabrik sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkostenvereinbarungen führen.
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Typischerweise gilt:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
Der Auftraggeber hat folgende Voraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen:
Pool Fabrik gewährt auf Folienarbeiten 10 Jahre Garantie auf Dichtheit bei fachgerechter Nutzung und Pflege. Für alle übrigen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß ABGB (3 Jahre ab Abnahme). Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Festgestellte Mängel werden schriftlich protokolliert und innerhalb angemessener Frist behoben. Mit der Abnahme beginnen die Gewährleistungsfristen.
Die Haftung von Pool Fabrik für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Gelieferte Materialien und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pool Fabrik.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Pool Fabrik in Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Pool Fabrik · David Resl · Altmünster, Österreich · office@pool-fabrik.at